Die Stadt Traun hat am 28.02.2024 im Gemeinderat Neue- bzw. Verbesserungen in Wirtschaftsförderrichtlinen beschlossen. Gültig sind diese Förderungen seit dem 01.04.2024.
Nachstehend eine kurze Zusammenfassung:
a) Änderungen folgender bestehenden Wirtschaftsförderrichtlinien:
Richtlinien für die Förderung von Nahversorgungsbetrieben
- Erhöhung der Förderung von 35% auf 40% der Investitionssumme.
- Kostenbeihilfe für körpernahe Dienstleister (mobile Dienstleistung in Traun) bis maximal € 350,– pro Jahr.
Richtlinien für die Förderung von betrieblichen Strukturen
- Höhe des Direktzuschusses wurde von 7% auf 9% der Bemessungsgrundlage erhöht.
Richtlinien für die Gewährung von Förderungen zur Fassadensanierung und Fassadenbegrünung
- Kostenzuschuss pro m² Fassadenbegrünung wurde von € 150,– auf € 300,– erhöht.
- Der Höchstbetrag der Förderung für Fassadenbegrünung wurde von € 4.500,– auf € 9.000,– erhöht.
Richtlinien für die Förderung der Ansiedlung von Betrieben
- Die Förderung wird auf Basis der eingegangenen Kommunalsteuer nicht mehr auf 4 Jahre sondern auf 3 Jahre aufgeteilt (40%, 30%, 20%).
Richtlinien für die Förderung von Einschaltungen in Medien
- Der Höchstbetrag der Förderung wurde von €1.000,– auf € 1.200,– erhöht.
b) Neue Wirtschaftsförderrichtlinien
Richtlinien für die Sonderförderung „Baumaßnahmen“ – NEU!
- finanzielle Hilfe (Staffelung) bei Umsatzrückgang durch Baumaßnahmen
Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Frequenzsteigerung im Trauner Zentrum sowie in den Stadtteilzentren – NEU!
- Mietzuschüsse in der maximalen Höhe von € 1,– pro m² für Leerstände in bestimmten Straßen im Zentrum Traun und in den Stadtteilzentren.
Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne unter 07229-23 828 30 bzw. per Mail unter protil@stadtmarketing-traun.at zur Verfügung.
Die Abwicklung des Förderansuchens erfolgt über das Wirtschaftsservice der Stadt Traun.
Link zum Download der Förderanträge:
https://www.traun.at/UNSER_TRAUN/Schule_Bildung_Wirtschaft/Wirtschaftsservice